Newsletter des Grauens – wenn Appetithäppchen ungenießbar werden

„Hallihallöchen Christina, hast du mal ein paar Minütchen Zeit?“, so begann eine E-Mail, die meine verdutzte Kollegin kürzlich in ihrem Postfach entdeckte. Nanu, Post von einem Ned Flanders-Double?

Falsch. Der uns völlig unbekannte Absender outete sich (netterweise) gegen Ende seiner blumigen Mail als Referent eines kürzlich von uns besuchten Online-Marketingevents zum Thema „Crossmarketing“. Gegen ein nicht unerhebliches Honorar wollte er uns bei unserer „Leadgenerierung“ unterstützen.

Okily, dokily, „Ned“. Dem Erhalt deiner Mails hat die Kollegin (und das weiß sie noch genau) nie zugestimmt. Du hast somit zwar kräftig gegen das gesetzlich vorgeschriebene „Opt-in“-Verfahren verstoßen, was du als „Crossmarketing-Experte“ eigentlich wissen solltest. Außerdem musst du den Empfängern die Möglichkeit einräumen, den Newsletter per Mausklick wieder abzubestellen, worauf du lässig verzichtet hast. Aber wir sind ja keine DGSVO-Petzen und keine Abmahn-Anwältinnen, deshalb ab in den Papierkorb damit, Plapperino, und „Schwamm drüber“.

Leider ließ der Plauderwütige nicht locker und füllte den kollegialen Posteingang zuverlässig alle paar Tage mit linguistischen Höchstleistungen à la „Kuckuck! Weißt du schon, wann du mal Zeit für mich hast?“ oder „Hey, alles ok bei dir? Ich habe mich gefragt, wann du mal Zeit hättest für mich….“

Anfangs ja für alle Mitlesenden ganz lustig, aber irgendwann wurde es der Kollegin dann doch – Sakradüdelchen, „Ned“! – zu bunt und sie verbannte deine überzuckerten kommunikativen Häppchen nicht nur in den digitalen Mülleimer, sondern dich höchstpersönlich auf die Liste ihrer geblockten Kontakte. Keine Chance auf ein Wiedersehen in ihrem Postfach.

Was als Müll eingestuft wird, landet genau hier.

 

Gut gemeint, ist nicht gleich gut gemacht

„Schreiben Sie halt mal ‚nen Newsletter!“, lautet die Anweisung vieler Chefs an Ihre Kommunikationsexperten. Tatsächlich können regelmäßig verteilte, ansprechend aufgemachte Informationen Ihre bestehenden Kunden an die Firma binden und neue Interessenten für Sie gewinnen. Doch das obige Beispiel zeigt recht anschaulich, wie schnell doch ein gutgemeintes digitales Appetithäppchen für potentielle Kunden zum „Newsletter des Grauens“ und damit zur ungenießbaren Kost mutiert.

Deshalb – aufgepasst – zumindest diese Basiszutaten müssen passen:

  • Wählen Sie die passende, auf Ihre Adressaten abgestimmte Anrede. Auch wenn das „Duzen“ in sozialen Netzwerken oft Standard ist, empfinden nicht alle Leser dies als angenehm, sondern im schlimmsten Fall sogar als Respektlosigkeit.
  • Bleiben Sie lieber bei einem sachlichen Sprachstil, bevor Sie die Nerven Ihrer Kunden mit anbiedernden Texten strapazieren. Schreiben Sie fehlerfrei.
  • Fassen Sie sich kurz. Ellenlange Schachtelsätze und ausufernde Texte werden nicht gelesen. Wollen Sie viele Informationen übermitteln, fügen Sie diese entweder in einer eigenen Datei bei (wer die Details wissen will, klickt diese an) oder verlinken Sie auf die entsprechenden Passagen Ihrer Homepage.
  • Takten Sie die Frequenz Ihres Informationsversands mit Gefühl. Wenn die Anmeldung zum Newsletter seitens Ihrer Kunden als gefühlter Freibrief zum Dauer-Spamming empfunden wird, ist dieser flugs abbestellt. Ihre Mühe war dann umsonst.
  • Und last but not least: gestalten Sie Ihren Newsletterversand rechtssicher. Wie dies funktioniert, erfahren Sie beispielsweise hier.

Gutes Gelingen!

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Kommunikation brauchen, schauen Sie doch einfach hier vorbei.

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(Fotos: Pixabay)

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2 Antworten

  1. Wolfgang Hartmann sagt:

    Ein sehr gelungener Artikel

  2. Johanna Wayne sagt:

    Der Vertreter-Trick: Fuß in der Tür, nur digital. Da hilft nur eins: Tür zu! Such digital;-)

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